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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan; Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine Beteiligung der Bürger.
Stand: 25.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Haupt- und Ordnungsamt

Bauamt, Straßenverkehr