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Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Mistelgau beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

 

 

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Mistelgau in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

 

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mistelgau gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 02.11.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Wir weisen darauf hin, dass wir parallel zur Markterkundung zur Bayerischen Gigabit-Richtlinie auch ein Markterkundung zur Gigabitförderrichtlinie des Bundes unter https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do über alle Adressen unserer Kommune gestartet haben.

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