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Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Fischereischein; Beantragung
Der Fischereischein ist ein lebenslang gültiger Befähigungsnachweis, der die Voraussetzung dafür ist, dass der Inhaber angeln oder fischen darf.
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 09.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
VG Mistelgau

