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Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Stand: 03.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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