Bekanntmachung

über den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung „Zum Eisweiher“ Obernsees der Gemeinde Mistelgau
BEKANNTMACHUNG
über den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung „Zum Eisweiher“ Obernsees der Gemeinde Mistelgau gem. § 2
Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und über die öffentliche Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
I.
Der Gemeinderat Mistelgau hat in der Sitzung am 13.07.2026 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung „Zum Eisweiher“ Obernsees
beschlossen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurnummern 616, 617, 618 und 233/28, jeweils der Gemarkung Obernsees.
Ein Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung „Zum Eisweiher“ Obernsees mit Begründung, jeweils in der Fassung vom
24.06.2026, wurde von Dipl.-Ing. (FH) Architekt Berthold Hofmann, Breslauer Str. 2, 95349 Thurnau in Abstimmung mit der Verwaltung
der Gemeinde Mistelgau in der Sitzung am 13.07.2026 vom Gemeinderat gebilligt.
II.
Der Planentwurf der 2. Änderung und Erweiterung „Zum Eisweiher“ Obernsees mit Begründung kann in der Zeit vom 10.08.2026
– 09.09.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten
eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch an thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de oder schriftlich an Gemeinde
Mistelgau, Bauamt, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltrelevante Informationen liegen nicht vor. Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Mistelgau unter
www.mistelgau.de im genannten Zeitraum einsehbar.
Die 2. Änderung und Erweiterung „Zum Eisweiher“ Obernsees wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem
BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls
öffentlich ausliegt.
Gemeinde Mistelgau
Mistelgau, 31.07.2026
Gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister