Bekanntmachung: Einleiten von Niederschlagswasser

aus dem Baugebiet „Zum Eisweiher“ in Obernsees in das Gewässer Ehrlichbach durch die Gemeinde Mistelgau
Bekanntmachung der Gemeinde Mistelgau
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 4).
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Zum Eisweiher“ in Obernsees in das Gewässer Ehrlichbach durch die Gemeinde Mistelgau
Die Gemeinde Mistelgau beabsichtigt, das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Zum Eisweiher“ in Obernsees in den Ehrlichbach einzuleiten.
Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Gemeinde Mistelgau hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Bauamt, Zimmer Nr. 3.05 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 07.04.2026 und endet am 07.05.2026.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 224 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann,
- dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
-die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgender Internetseite der Gemeinde Mistelgau eingestellt: www.mistelgau.de
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Mistelgau, 27.03.2026
gez. Karl Lappe
Erster Bürgermeister
hier finden Sie ab dem 07.04.2026 die zugehörigen Planunterlagen