Ansprechpartner

Kaniewski, Karin
Die Mitarbeiterin stimmt einer Veröffentlichung eines Lichtbildes nicht zu.
- 09279/999-24
- 09279/999-324
- E-Mail senden
- Zimmer 2.03
Landkreise und/oder Gemeinden können den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
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