Bekanntmachung

der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen
Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
(Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG)
Bekanntmachung der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen
§ 13 BodSchätzG i.V.m. § 122 Abs. 3 u. 4 AO
In der Gemarkung: 2481 Löhlitzer Wald wurde im Jahr 2025 eine Nachschätzung nach § 11
Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Die Ergebnisse – Schätzungsurkarte und Schätzungsbuch – werden während der
Öffnungszeiten des Servicezentrums in der Zeit
vom 08.12.2025 bis 08.01.2026
im Finanzamt Bayreuth, Maximilianstraße 12-14, 95444 Bayreuth, Raum L711 offengelegt.
Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.
Vor der Einsichtnahme wird empfohlen, sich mit der Amtlich Landwirtschaftlichen
Sachverständigen zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921/609-2650 oder
0921/609-2651 in Verbindung zu setzen.
Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht dem Eigentümer der betreffenden
Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO).
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 09.02.2026 beim Finanzamt Bayreuth
entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten
Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht der Einspruch eingelegt wurde (§12
BodSchätzG)
Datum: 17. November 2025
Kerstin Basiul
Leiterin des Schätzungsausschusses
Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige