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Bekanntmachung

    der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen

    Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
    (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG)


    Bekanntmachung der Ergebnisse der Nachschätzung landwirtschaftlicher Flächen
    § 13 BodSchätzG i.V.m. § 122 Abs. 3 u. 4 AO


    In der Gemarkung: 2481 Löhlitzer Wald wurde im Jahr 2025 eine Nachschätzung nach § 11
    Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.


    Die Ergebnisse – Schätzungsurkarte und Schätzungsbuch – werden während der
    Öffnungszeiten des Servicezentrums in der Zeit


    vom 08.12.2025 bis 08.01.2026


    im Finanzamt Bayreuth, Maximilianstraße 12-14, 95444 Bayreuth, Raum L711 offengelegt.
    Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
    der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben.


    Vor der Einsichtnahme wird empfohlen, sich mit der Amtlich Landwirtschaftlichen
    Sachverständigen zur Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921/609-2650 oder
    0921/609-2651 in Verbindung zu setzen.


    Gegen die geänderten Schätzungsergebnisse steht dem Eigentümer der betreffenden
    Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch zu (§ 347 AO).


    Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 09.02.2026 beim Finanzamt Bayreuth
    entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.


    Mit Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten
    Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht der Einspruch eingelegt wurde (§12
    BodSchätzG)


    Datum: 17. November 2025

    Kerstin Basiul 
    Leiterin des Schätzungsausschusses
    Amtlich Landwirtschaftliche Sachverständige

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